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Beschlussvorlage

Jahresabschluss 2006; hier: Bildung von Haushaltsresten

07/0189 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0189 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Bildung von Haushaltsresten für den Jahresabschluss 2006. Da für die Stadt Gladbeck kein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept vorliegt, obliegt dem Rat die Entscheidung über die Verwendung dieser Mittel. Die Verwaltung verweist dabei auf die Vorgaben des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen, wonach im Rahmen der Konsolidierung die Bildung von Schattenhaushalten zu vermeiden und bereits finanzierte Projekte sowie Maßnahmen auf ihre Notwendigkeit zu prüfen ist.

Im Verwaltungshaushalt wird ein Volumen von 2,126 Millionen Euro vorgeschlagen, was einem Anstieg von 0,547 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Als Gründe für diesen Zuwachs werden Aufwendungen für die Sanierung des alten Rathauses sowie Zinszahlungen angeführt. Im Vermögenshaushalt belaufen sich die vorgeschlagenen Reste auf 17,41 Millionen Euro, was eine Steigerung um 4,1 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Dieser Anstieg wird unter anderem auf die verzögerte Verabschiedung des Haushalts 2006 sowie die verspätete Freigabe der Dringlichkeitsliste durch die Kommunalaufsicht zurückgeführt, wodurch insbesondere im Bereich der Schulen eine zeitlich eingeschränkte Umsetzung möglich war. Von den beantragten Resten im Vermögenshaushalt sind bereits 6,3 Millionen Euro für laufende Maßnahmen in den Bereichen Schule, Straßen- und Kanalbau vorab freigegeben worden. Der Beschlussentwurf sieht die Annahme der vorgelegten Haushaltsrestelisten vor.

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