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Beschlussvorlage

Jahresabschluss 2004; hier: Bildung von Haushaltsresten

05/0217 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Jahresabschluss 2004 und der Entscheidung über die Bildung von Haushaltsresten. Da für die Stadt Gladbeck kein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept vorliegt, unterliegt die Bildung von Haushaltsresten den Vorgaben des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen. Diese Erlasse schreiben eine strenge Prüfung vor, wonach bereits laufende Investitionen fortgeführt, aber noch nicht begonnene Maßnahmen zurückzustellen sind.

Im Verwaltungshaushalt wird ein Volumen an vorgeschlagenen Resten in Höhe von 4,183 Millionen Euro beantragt. Dieser Wert ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Die Vorbelastungen innerhalb dieses Haushalts belaufen sich auf 44.000 Euro, was einem Anteil von 1 Prozent entspricht. Ein wesentlicher Teil des Restes entfällt auf Steuern aus Veräußerungserlösen in Höhe von 3,119 Millionen Euro.

Im Vermögenshaushalt steigt das Volumen der vorgeschlagenen Haushaltsreste von 12,6 Millionen Euro im Vorjahr auf 16,279 Millionen Euro an. Dieser Anstieg resultiert primär aus einem Zuwachs von 3,2 Millionen Euro im Bereich des Kanalbaus sowie aus Maßnahmen an Schulen und der Maschinenhalle. Von der beantragten Summe sind bereits 8,478 Millionen Euro durch laufende Verpflichtungen im Bereich Schule, Straßenbau und Kanalbau vorbelastet. Der Rat wird gebeten, die vorgelegten Haushaltsrestelisten des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2004 zu beschließen.

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