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Beschlussvorlage

Jahresabschluss 2003; hier: Bildung von Haushaltsresten

04/0230 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0230 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Jahresabschluss 2003 und der Entscheidung über die Bildung von Haushaltsresten. Da für die Stadt Gladbeck zum Zeitpunkt der Vorlage kein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept vorlag, unterliegt die Bildung von Haushaltsresten den Vorgaben der Innenministeriellen Erlasse vom 6. Oktober 1999 und vom 4. Juni 2003. Diese schreiben vor, dass bei einer vorläufigen Haushaltswirtschaft ein strenger Maßstab für die Restebildung anzulegen ist und für noch nicht begonnene Investitionsmaßnahmen keine Reste gebildet werden dürfen.

Im Verwaltungshaushalt wird ein Volumen von 4,002 Millionen Euro zur Restebildung vorgeschlagen, was im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert ist. Ein Anteil von etwa 296.000 Euro ist hierbei bereits durch Auftragsvergaben oder Sollstellungen gebunden. Im Vermögenshaushalt sinkt das Gesamtvolumen der vorgeschlagenen Haushaltsreste von 15,1 Millionen Euro auf 12,56 Millionen Euro. Dies wird auf den Abschluss größerer Baumaßnahmen in den Bereichen Schule, Sport, Straßenbau und Kanalbau zurückgeführt. Von den vorgeschlagenen 12,56 Millionen Euro sind bereits 5,862 Millionen Euro durch laufende Verpflichtungen gebunden. Die zuständigen Dienststellen haben bestätigt, dass die Anforderungen an die Restebildung erfüllt sind. Der Rat soll die vorgelegten Haushaltsrestelisten des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2003 beschließen.

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