Jahresabschluss 2005; hier: Bildung von Haushaltsresten
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0116 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Bildung von Haushaltsresten für den Jahresabschluss 2005. Aufgrund des nicht genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes obliegt dem Rat die Entscheidung über die Verwendung dieser Mittel. Die Verwaltung orientiert sich dabei an den Vorgaben des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen, wonach im Rahmen der Konsolidierung die Bildung von Schattenhaushalten zu vermeiden und bereits finanzierte Projekte sowie noch nicht begonnene Maßnahmen kritisch zu prüfen sind.
Im Verwaltungshaushalt beläuft sich das Volumen der vorgeschlagenen Reste auf 1,579 Millionen Euro. Dies entspricht einer Verringerung um rund 2,604 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr, was primär auf die Überführung eines bestehenden Haushaltsrests in die allgemeine Rücklage zurückzuführen ist. Ohne diesen Vorgang wäre das Volumen um 495.000 Euro gestiegen. Die Vorbelastungen durch vorgetragene Aufträge belaufen sich auf 88.000 Euro.
Im Vermögenshaushalt sinkt das Volumen der vorgeschlagenen Reste von 16,276 Millionen Euro im Vorjahr auf 13,348 Millionen Euro. Grund hierfür ist ein geringeres Gesamtvolumen des Vermögenshaushalts sowie Verzögerungen bei der baulichen Umsetzung, bedingt durch die zeitliche Lage der Genehmigung der Prioritätenliste und der Kreditaufnahme durch das Land. Von den vorgeschlagenen 13,348 Millionen Euro sind bereits 5,1 Millionen Euro für Projekte in den Bereichen Schule, Straßenbau und Kanalbau verfügt. Der Beschlussentwurf sieht die Annahme der vorgelegten Haushaltsrestelisten für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2005 vor.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 213 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 60803100115
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 1
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 2
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Einführung des erweiterten Ganztagsbetriebes an Hauptschulen hier: Änderungsbeschluss gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zur Einführung des Ganztagsbetriebes an der Elsa-Brändström-Schule und Willy-Brandt-Schule beginnend ab dem 01.08.2006 13.03.2006
- Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 - Beschluss über die Jahresrechnung 2004 und Entlastung gemäß § 94 Abs. 1 GO - 15.03.2006
- Stellenplan 2006 28.02.2006
- Beratungen der Haushaltssatzung 2006 einschließlich Anlagen 21.03.2006
- Unverzügliche Schritte zur Notversorgung der Haushalte im Hochhaus an der Schwechaterstr. 38 17.02.2006
- Beratungen der Haushaltssatzung 2006 einschließlich Anlagen 28.03.2006