Gladbeck Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Gewährung von Weihnachtsbeihilfen

06/0374 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 06/0374 des Jugendhilfeausschusses regelt die Gewährung von Weihnachtsbeihilfen für das Jahr 2006. Dem Entwurf zufolge sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen, die im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Familie, Jugend und Soziales der Stadt Gladbeck in Familien- oder Heimpflege leben oder eine sonstige betreute Wohnform in Anspruch nehmen, im Dezember 2006 eine einmalige Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 65,00 Euro gewährt werden.

Die Vorlage stellt klar, dass für Kinder in Tagespflege oder Tagesgruppen, die weiterhin im elterlichen Haushalt leben, gemäß den geltenden Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfen keine Weihnachtsbeihilfen vorgesehen sind. Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Amtes für Familie, Jugend und Soziales untergebracht sind, gelten die am jeweiligen Ort der Einrichtung geltenden Sätze.

Die Entscheidung über die Höhe der Beihilfe erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel innerhalb des Deckungsringes 2403. Die Verwaltung führt an, dass die Beihilfe als pflichtige Leistung einzustufen ist, da die pauschalierten Leistungen nicht alle Kosten abdecken. Die jährlichen Auswirkungen auf den Haushalt werden mit einer Ausgabe von 8.500,00 Euro beziffert.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 174 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Verwandte Vorlagen

Weitere Vorlagen: Jugendhilfeausschuss

Alle Vorlagen aus September 2006 · Archiv nach Monat