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Beschlussvorlage

Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben - Liste 1 - gem. §§ 81 und 82 GO NRW für 2006

06/0306 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 06/0306 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über bestimmte Haushaltsbewegungen im Jahr 2006. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung sogenannter unerheblicher überplanmäßiger sowie außerplanmäßiger Ausgaben, die unter der Bezeichnung „Liste 1“ geführt werden.

Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Paragraphen 81 und 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese Bestimmungen regeln, dass Ausgaben, die über die ursprüngliche Planung hinausgehen, aber als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu bringen sind. Die entsprechende Aufstellung der Ausgaben wurde der Vorlage als Anlage beigefügt.

Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der Ausgaben förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Federführung der Vorlage liegt beim Rat, wobei der Stadtkämmerer als Berichterstatter fungiert. Die Behandlung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 4. September 2006 sowie des Rates am 7. September 2006 vorgesehen.

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