Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben - Liste 1 - gem. §§ 81 und 82 GO NRW für 2006
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 06/0306 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über bestimmte Haushaltsbewegungen im Jahr 2006. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung sogenannter unerheblicher überplanmäßiger sowie außerplanmäßiger Ausgaben, die unter der Bezeichnung „Liste 1“ geführt werden.
Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Paragraphen 81 und 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese Bestimmungen regeln, dass Ausgaben, die über die ursprüngliche Planung hinausgehen, aber als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu bringen sind. Die entsprechende Aufstellung der Ausgaben wurde der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der Ausgaben förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Federführung der Vorlage liegt beim Rat, wobei der Stadtkämmerer als Berichterstatter fungiert. Die Behandlung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 4. September 2006 sowie des Rates am 7. September 2006 vorgesehen.
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2006; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 2.70000.000.940900 - Kanal Höhenstraße - 07.08.2006
- Vorschlag gem § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse; hier: Vereinfachter Informationszugang für BürgerInnen über das Internet - 16.08.2006
- Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für Grundstückswerte zusammen mit den Städten Dorsten und Marl 17.08.2006
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2006; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 2.63000.000.950000 - Angleichungsmaßnahmen Rathauspark - 31.07.2006
- Satzung der Stadt Gladbeck nach § 3 Abs. 4 der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen vom 12.10.1987 über die Festsetzung des Umfanges des beitragsfähigen Aufwandes, der anrechenbaren Breite und des Anliegeranteils für die Herstellung der verkehrsberuhigten Anlage Glatzer Straße von Görlitzer Straße bis Breslauer Straße 23.08.2006
- Städtetag Nordrhein-Westfalen - Konferenz der Ratsmitglieder/Benennung von Vertretern der Stadt Gladbeck - 25.08.2006