Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 135 'Schlachthofgelände' hier: Aufhebung des Beschlusses zur Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 Abs. 2 BauGB vom 20.06.2002
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck wird über die Aufhebung des Beschlusses zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 135 „Schlachthofgelände“ beraten. Der ursprüngliche Beschluss vom 20. Juni 2002 sah vor, ein Verfahren gemäß § 12 Abs. 2 BauGB einzuleiten, bei dem die GWP Rote Turm GmbH als Vorhabenträger die Erwerbung der Grundstücke im Geltungsbereich sowie die Erschließung und Bebauung des Geländes übernehmen sollte.
Nach der Durchführung der Bürger- und Trägerbeteiligung im Sommer 2004 wurde das Verfahren aus verschiedenen Gründen nicht weitergeführt. Die Verwaltung führt an, dass einzelne Grundstücke im Plangebiet für den Vorhabenträger nicht zur Verfügung standen. Zudem konnten die Voraussetzungen für den Vorhabenträger, insbesondere die Errichtung der Bauvorhaben, nicht mehr vollständig erfüllt werden.
Aufgrund dieser Situation kann das Projekt nicht als vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren fortgesetzt werden. Stattdessen ist die Entwicklung des Gebiets durch ein reguläres Bebauungsplanverfahren vorgesehen. Der Entwurf sieht vor, den Beschluss vom 20. Juni 2002 aufzuheben und stattdessen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 für das Gebiet „Grabenstraße - Schlachthofgelände“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 8 BauGB voranzutreiben. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Vorgang werden nicht ausgewiesen.
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