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Beschlussvorlage

Benennung von zwei Delegierten und zwei Ersatzdelegierten für die Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA)

05/0076

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 05/0076 des Sozialamtes befasst sich mit der Benennung von Vertretern für die Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA). Der Ausländerbeirat der Stadt Gladbeck ist seit einer Entscheidung aus dem Jahr 1998 Mitglied dieser Landesorganisation.

Gemäß der Satzung der LAGA erfolgt die Vertretung in der Mitgliederversammlung durch Delegierte, die entweder Mitglieder des Ausländerbeirats oder dem Beirat angehörende Ratsmitglieder sind. Die Anzahl der entsendbaren Delegierten richtet sich nach der Anzahl der ausländischen Einwohner in der jeweiligen Kommune. Für Gemeinden mit einer Anzahl zwischen 5.000 und 20.000 ausländischen Einwohnern sind jeweils zwei Delegierte vorgesehen.

Basierend auf dem Stand vom 31. Januar 2004, der ca. 9.091 ausländische Einwohner in Gladbeck ausweist, besteht für den neu gewählten Ausländerbeirat die Notwendigkeit, zwei Delegierte sowie die entsprechende Anzahl an Ersatzdelegierten zu bestimmen. Die Mitgliederversammlung der LAGA tritt einmal jährlich zusammen, um über Anträge, Mitgliedsbeiträge sowie Satzungsänderungen zu entscheiden und den Vorstand sowie die Kontrollkommission zu wählen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Ausländerbeirat die entsprechenden Beiratsmitglieder als Delegierte und Ersatzdelegierte für die Mitgliederversammlung der LAGA festlegt.

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