Benennung von zwei Delegierten und zwei Ersatzdelegierten für die Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Integrationsrates der Stadt Gladbeck wird über die Benennung von Vertretern für die Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA NRW) entschieden. Die Grundlage für diese Vertretung ist ein Beschluss des ehemaligen Ausländerbeirats aus dem Jahr 1998, mit dem der Stadt Gladbeck der Beitritt zur LAGA NRW beschlossen wurde. Gemäß den Satzungsbestimmungen der LAGA werden die Mitglieder in der jeweiligen Mitgliederversammlung durch Delegierte vertreten, welche zugleich Mitglieder des Integrationsrates sein müssen.
Da die Stadt Gladbeck derzeit etwa 13.500 ausländische Einwohner verzeichnet, sieht das Regelwerk der LAGA NRW die Entsendung von zwei Delegierten vor. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht daher die Bestimmung von zwei Delegierten sowie zwei Ersatzdelegierten für die Mitgliederversammlung vor. Die Aufgaben dieser Delegierten umfassen unter anderem die Wahl des Vorstands und der Kontrollkommission sowie die Abstimmung über Anträge, Mitgliedsbeiträge und Satzungsänderungen. Für die Benennung der Vertreter entstehen keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt.
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