Bebauungsplan 141 Gebiet: Schulten-, Woorth-, Strickholtstraße, Brinskamp hier: Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. (2) Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss wird im Rahmen der Sitzung am 15. September 2005 um einen Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für den Bebauungsplan Nr. 141 gebeten. Das betroffene Gebiet umfasst die Schulten-, Woorth-, Strickholtstraße sowie den Brinskamp. Ziel der Planung ist eine städtebauliche Neuordnung des Quartiers durch eine Blockinnenbebauung, die auf einem im Jahr 2002 erarbeiteten Konzept basiert. Die geplante Nachverdichtung sieht eine Wohnbebauung vor, die sich an die bestehende Struktur anpasst, wobei Grundstückstiefen für die Häuser an der Strickholtstraße auf 38 Meter und an der Schultenstraße auf 37 Meter festgelegt wurden. Die IB Wohnungs- und Gewerbebau GmbH hat das Verfahren auf Basis der Vorarbeit der Viterra Wohnen AG beantragt.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat die Untere Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen Hinweise zur Grundwasserabsenkung und zur Abdichtung von Kellergeschossen sowie Tiefgaragen gegen drückendes Wasser eingebracht. Die Verwaltung wird diese wasserwirtschaftlichen Hinweise in den Bebauungsplan aufnehmen. Ein weiterer Vorschlag der Behörde zur expliziten Aufnahme von Hinweisen auf das Wasserhaushaltsgesetz wird nicht umgesetzt, um die Planunterlagen nicht zu überfrachten; die entsprechenden Informationen werden jedoch dem Bauträger zur Kenntnisnahme weitergeleitet. Eine vorangegangene Bürgerbeteiligung ergab keine Einwände gegen die Planung.
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