Bebauungsplan 141 Gebiet: Schulten-, Woorth-, Strickholtstraße, Brinskamp hier: I. Anregungen zur Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck hat den Bebauungsplan Nr. 141 für das Gebiet Schulten-, Woorth-, Strickholtstraße und Brinskamp als Satzung beschlossen. Die Planung sieht eine städtebauliche Neuordnung des Quartiers vor, die eine Blockinnenbebauung mit Wohnstrukturen umfasst, welche an das bestehende Umfeld angepasst sind. Die Grundstückstiefen wurden für die Häuser an der Strickholtstraße auf 38 Meter und an der Schultenstraße auf 37 Meter festgelegt.
Die Grundlage der Planung bildet ein Konzept, das im Jahr 2002 in einem kooperativen Prozess zwischen der damaligen Grundstückseigentümerin und den Anwohnern erarbeitet wurde. Die IB Wohnungs- und Gewerbebau GmbH, welche die Innenbereichsflächen übernommen hat, stellte den Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens. Die geplante Bebauung umfasst Doppelhäuser sowie ein Mehrfamilienhaus.
Im Rahmen des Verfahrens fanden die Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Während der Bürgerbeteiligung wurden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Auch bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ergaben sich keine Anregungen, wobei Hinweise des Kreises Recklinghausen berücksichtigt wurden. In der Planfassung wurde zudem ein fehlender Baumstandort ergänzt, um das Pflanzgebot von zehn standortgerechten und heimischen Laubbäumen im öffentlichen Straßenraum zu erfüllen. Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Beratungen der Haushaltssatzung 2006 einschließlich Anlagen 12.12.2005
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 81 und 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2005 09.12.2005
- Resolution zur Beibehaltung der Grundschulbezirke 20.12.2005
- Änderung einer Ausschussbesetzung - CDU-Ratsfraktion - 24.11.2005
- Städtetag Nordrhein-Westfalen; hier: Mitgliederversammlung 2006 24.11.2005
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 82 in Verbindung mit § 81 GO NRW im Haushaltsjahr 2005 hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 1.63000.000.510000 - Unterhaltung der Verkehrsflächen und -einrichtungen - 21.11.2005