Gladbeck Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Bebauungsplan 141 Gebiet: Schulten-, Woorth-, Strickholtstraße, Brinskamp hier: I. Anregungen zur Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

05/0565 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Gladbeck hat den Bebauungsplan Nr. 141 für das Gebiet Schulten-, Woorth-, Strickholtstraße und Brinskamp als Satzung beschlossen. Die Planung sieht eine städtebauliche Neuordnung des Quartiers vor, die eine Blockinnenbebauung mit Wohnstrukturen umfasst, welche an das bestehende Umfeld angepasst sind. Die Grundstückstiefen wurden für die Häuser an der Strickholtstraße auf 38 Meter und an der Schultenstraße auf 37 Meter festgelegt.

Die Grundlage der Planung bildet ein Konzept, das im Jahr 2002 in einem kooperativen Prozess zwischen der damaligen Grundstückseigentümerin und den Anwohnern erarbeitet wurde. Die IB Wohnungs- und Gewerbebau GmbH, welche die Innenbereichsflächen übernommen hat, stellte den Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens. Die geplante Bebauung umfasst Doppelhäuser sowie ein Mehrfamilienhaus.

Im Rahmen des Verfahrens fanden die Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Während der Bürgerbeteiligung wurden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Auch bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ergaben sich keine Anregungen, wobei Hinweise des Kreises Recklinghausen berücksichtigt wurden. In der Planfassung wurde zudem ein fehlender Baumstandort ergänzt, um das Pflanzgebot von zehn standortgerechten und heimischen Laubbäumen im öffentlichen Straßenraum zu erfüllen. Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 193 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Verwandte Vorlagen

Weitere Vorlagen: Rat

Alle Vorlagen aus Dezember 2005 · Archiv nach Monat