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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 43 Gebiet: Möllerstraße / Hafenbahnverwaltung hier: Offenlegungsbeschluß gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

04/0414

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss wird um einen Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch gebeten, um das Aufhebungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 43 (Gebiet: Möllerstraße / Hafenbahnverwaltung) fortzuführen. Der seit 1966 rechtsverbindliche Plan dient unter anderem der Regelung der Europabrücke sowie der Verkehrsverbindung zwischen Möllerstraße, Schultenstraße und Sandstraße. Die Aufhebung wird mit veränderten Planungsvorstellungen begründet, um die Lückenschließung und den Erhalt des denkmalgeschützten Siedlungsgefüges zu ermöglichen.

Im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange wurden verschiedene Stellungnahmen eingereicht. Die Ruhr Oel GmbH verwies auf Schutzstreifen für Fernleitungsanlagen und bat um Beteiligung an künftigen Planungen nach § 34 BauGB, was die Verwaltung im Rahmen der künftigen Beteiligungsprozchaft vorsieht. Infracor -Chemistry Services- äußerte keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Aufhebung, sofern eine Beteiligung bei weiteren Planvorhaben sichergestellt ist. Das Forstamt Recklinghausen regte an, den Bebauungsplan beizubehalten, um Waldreste und Kompensationspflichten zu sichern. Die Verwaltung widerspricht diesem Anliegen, da die betroffenen Gebäude bereits durch Bestandsschutz und Denkmalschutz gesichert sind und nicht bebaute Flächen dem § 35 BauGB unterliegen sowie im Landschaftsschutz verbleiben.

Nach der Aufhebung richtet sich die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben in den bebauten Ortsteilen nach § 34 BauGB. Ein vorheriger Beteiligungsprozess der Bürger verlief ohne Anregungen.

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