Brandschutzbedarfsplan der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0135 des Amts für öffentliche Ordnung befasst sich mit dem Brandschutzbedarfsplan der Stadt Gladbeck. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) sind die Gemeinden verpflichtet, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und fortzuschreiben.
Der Plan dient dazu, Schutzziele zur Sicherstellung des Brandschutzes auf Basis einer ortsbezogenen Risikoanalyse zu definieren. Dabei werden Parameter wie die erforderliche Funktionsstärke des Personals, die notwendige Ausrüstung in Form von Fahrzeugen und Geräten sowie die einzuhaltenden Hilfsfristen und der angestrebte Erreichungsgrad der Einsatzorte festgelegt.
Der Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes wurde der zuständigen Aufsichtsbehörde im Kreis Recklinghausen zur fachlichen Stellungnahme vorgelegt und erhielt dort die Zustimmung des Kreisbrandmeisters. Mit der Beschlussfassung legt der Rat die Schutzziele für den Brandschutz in Gladbeck fest und erkennt die daraus resultierenden Gestaltungsbedarfe an. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Umsetzung der Planinhalte unter dem allgemeinen Haushaltsvorbehalt steht und somit keine verbindliche Vorwegbindung der Etats künftiger Jahre darstellt. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, den beiliegenden Brandschutzbedarfsplan zu beschließen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 52102100134
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 1
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Änderung einer Ausschussbesetzung - DKP-Ratsfraktion - 01.03.2005
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 81 und 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2005 01.03.2005
- Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gladbeck 16.03.2005
- Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der DKP-Ratsfraktion - Erhalt des Hauses der Jugend, Bottroper Str. 294 und 296 28.01.2005
- Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der Ratsfraktions Bündnis 90/Die Grünen - Änderung der Geschäftsordnung: § 17 Ordnung in den Sitzungen - 27.01.2005
- Zusammenstelllung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben -Liste 3 - gem. §§ 81 und 82 GO NRW für 2004 19.01.2005