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Beschlussvorlage

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Gladbeck

05/0056 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0056 des Amts für öffentliche Ordnung befasst sich mit dem Brandschutzbedarfsplan der Stadt Gladbeck. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) sind die Gemeinden verpflichtet, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und fortzuschreiben.

Der Plan dient dazu, Schutzziele zur Sicherstellung des Brandschutzes auf Basis einer ortsbezogenen Risikoanalyse zu definieren. Dabei werden Vorgaben zur Personalstärke, zur Ausrüstung in Form von Fahrzeugen und Geräten sowie zur Einhaltung von Hilfsfristen und Erreichungsgraden festgelegt. Der Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes wurde der zuständigen Aufsichtsbehörde im Kreis Recklinghausen zur fachlichen Stellungnahme vorgelegt und erhielt dort die Zustimmung des Kreisbrandmeisters.

Mit der Beschlussfassung legt der Rat die Schutzziele des Brandschutzes in Gladbeck fest und erkennt die daraus resultierenden Gestaltungsbedarfe an. Die Verwaltung weist darauf hin, dass dieser Beschluss keine Vorwegbindung des Haushalts für künftige Jahre darstellt, da alle kommunalen Fachplanungen unter dem Haushaltsvorbehalt stehen. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, den beiliegenden Brandschutzbedarfsplan zu beschließen.

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