Brandschutzbedarfsplan der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0056 des Amts für öffentliche Ordnung befasst sich mit dem Brandschutzbedarfsplan der Stadt Gladbeck. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) sind die Gemeinden verpflichtet, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und fortzuschreiben.
Der Plan dient dazu, Schutzziele zur Sicherstellung des Brandschutzes auf Basis einer ortsbezogenen Risikoanalyse zu definieren. Dabei werden Vorgaben zur Personalstärke, zur Ausrüstung in Form von Fahrzeugen und Geräten sowie zur Einhaltung von Hilfsfristen und Erreichungsgraden festgelegt. Der Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes wurde der zuständigen Aufsichtsbehörde im Kreis Recklinghausen zur fachlichen Stellungnahme vorgelegt und erhielt dort die Zustimmung des Kreisbrandmeisters.
Mit der Beschlussfassung legt der Rat die Schutzziele des Brandschutzes in Gladbeck fest und erkennt die daraus resultierenden Gestaltungsbedarfe an. Die Verwaltung weist darauf hin, dass dieser Beschluss keine Vorwegbindung des Haushalts für künftige Jahre darstellt, da alle kommunalen Fachplanungen unter dem Haushaltsvorbehalt stehen. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, den beiliegenden Brandschutzbedarfsplan zu beschließen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 51801100056
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 1
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Beschlusscontrolling/Beschlussliste 2. Halbjahr 2004 18.01.2005
- Zusammenstelllung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben -Liste 3 - gem. §§ 81 und 82 GO NRW für 2004 19.01.2005
- Beratungen der Haushaltssatzung 2005 einschließlich Anlagen 12.01.2005
- Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) 11.01.2005
- Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der Ratsfraktions Bündnis 90/Die Grünen - Änderung der Geschäftsordnung: § 17 Ordnung in den Sitzungen - 27.01.2005
- Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der DKP-Ratsfraktion - Erhalt des Hauses der Jugend, Bottroper Str. 294 und 296 28.01.2005