Brandschutzbedarfsplan 2019 der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat den Brandschutzbedarfsplan 2019 vor, der die Ziele und notwendigen Ressourcen für die zukünftige Gefahrenabwehr der Feuerwehr definiert. Der Plan legt fest, welche Hilfsfristen, Mannschaftsgrößen und Zielerreichungsgrade für das Eintreffen der Feuerwehr am Schadensort angestrebt werden. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz müssen Brandschutzbedarfspläne spätestens alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.
Seit der Erstellung des letzten Plans im Jahr 2005 hat sich die Feuerwehr personell und infrastrukturell weiterentwickelt. Das Personal wurde um 22 Planstellen aufgestockt, wobei 37 Stellen höher ausgewiesen wurden. Gründe hierfür sind die Umstellung der Wochenarbeitszeit, die Umsetzung von Rettungsdienstbedarfsplänen sowie gestiegene Anforderungen an Ausbildung und Dokumentation. Im Bereich der Gebäude wurden seit 2005 Maßnahmen in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro umgesetzt, darunter ein Neubau in Brauck sowie Sanierungen am Standort Wilhelmstraße. Der Fahrzeugpark wurde durch Ersatzbeschaffungen im Wert von etwa 3,7 Millionen Euro modernisiert.
Der neue Bedarfsplan weist darauf hin, dass die Umsetzung der identifizierten Maßnahmen von der Verfügbarkeit von Personal und baulichen Voraussetzungen abhängt. Für den Haushalt 2020 sind Planungskosten in Höhe von 250.000 Euro für den Umbau der Hauptwache vorgesehen. Die konkreten Zeitpunkte für Fahrzeuganschaffungen werden im Rahmen der jährlichen Haushaltsaufstellung festgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 191206100262
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190619122223
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Vorlage des Jahresabschlusses 2018 und Lageberichtes der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe 12.06.2019
- Übertragung von Auszahlungs-Ermächtigungen von 2018 nach 2019 17.06.2019
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 4b - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018 17.06.2019
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 1a und 1b - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2019 17.06.2019
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Liste 1 - gem. §83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2019 18.06.2019
- Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen 18.06.2019