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Beschlussvorlage

Brandschutzbedarfsplan 2019 der Stadt Gladbeck

19/0263 12.06.2019 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung legt dem Rat den Brandschutzbedarfsplan 2019 vor, der die Ziele und notwendigen Ressourcen für die zukünftige Gefahrenabwehr der Feuerwehr definiert. Der Plan legt fest, welche Hilfsfristen, Mannschaftsgrößen und Zielerreichungsgrade für das Eintreffen der Feuerwehr am Schadensort angestrebt werden. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz müssen Brandschutzbedarfspläne spätestens alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.

Seit der Erstellung des letzten Plans im Jahr 2005 hat sich die Feuerwehr personell und infrastrukturell weiterentwickelt. Das Personal wurde um 22 Planstellen aufgestockt, wobei 37 Stellen höher ausgewiesen wurden. Gründe hierfür sind die Umstellung der Wochenarbeitszeit, die Umsetzung von Rettungsdienstbedarfsplänen sowie gestiegene Anforderungen an Ausbildung und Dokumentation. Im Bereich der Gebäude wurden seit 2005 Maßnahmen in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro umgesetzt, darunter ein Neubau in Brauck sowie Sanierungen am Standort Wilhelmstraße. Der Fahrzeugpark wurde durch Ersatzbeschaffungen im Wert von etwa 3,7 Millionen Euro modernisiert.

Der neue Bedarfsplan weist darauf hin, dass die Umsetzung der identifizierten Maßnahmen von der Verfügbarkeit von Personal und baulichen Voraussetzungen abhängt. Für den Haushalt 2020 sind Planungskosten in Höhe von 250.000 Euro für den Umbau der Hauptwache vorgesehen. Die konkreten Zeitpunkte für Fahrzeuganschaffungen werden im Rahmen der jährlichen Haushaltsaufstellung festgelegt.

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