Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Geplanter Ausbau der B224 zur A52 / Aussagen des Bürgermeisters anlässlich der Perspektivkonferenz in Gelsenkirchen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse einen Antrag gestellt, ein bestimmtes Thema auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 12. Mai 2005 zu setzen. Gegenstand des Antrags ist der geplante Ausbau der B224 zur A52 sowie die Aussagen des Bürgermeisters anlässlich der Perspektivkonferenz in Gelsenkirchen.
Die Fraktion fordert eine Klärung der Frage, ob die im Rahmen der Emscher-Lippe-Konferenz verabschiedeten „Zielvereinbarungen für die Region“ die Forderung nach einer überdeckelten, stadt- und umweltverträglichen Ausbauvariante enthalten. Laut dem Antrag werden in den Vereinbarungen lediglich die zügige Realisierung des Projekts sowie die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen durch die Region eingefordert.
Zudem soll im Rat geklärt werden, ob durch die Zustimmung zu dieser Formulierung ein bisheriger politischer Konsens in Gladbeck verlassen wurde. Des Weiteren wird die Frage aufgeworfen, weshalb der Bürgermeister gegenüber der Presse die Aussage getroffen habe, die Zusage eines stadt- und umweltverträglichen Ausbaus der B224 sei in die Vereinbarung eingeflossen. Ein konkreter Beschlussvorschlag wird von der Fraktion für die Sitzung vorbehalten.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Jahresabschluss 2004; hier: Bildung von Haushaltsresten 21.04.2005
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 81 und 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2004 21.04.2005
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 81 und 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2005 21.04.2005
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben -Liste 1 - gem. §§ 81 und 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2005 21.04.2005
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2005 hier: Außerplanmäßiger Bedarf bei HSt. 1.75000.000.585000 - Abführung von Friedhofsgebühren an die Kirchengemeinde 21.04.2005
- Korruptionsbekämpfungsgesetz hier: Offenbarungspflicht für Rats- und Ausschussmitglieder 22.04.2005