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Beschlussvorlage

Zusammenstelllung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben -Liste 3 - gem. §§ 81 und 82 GO NRW für 2004

05/0063 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 05/0063 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Ausgaben des Haushaltsjahres 2004. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Ausgaben, die unter der Bezeichnung Liste 3 geführt werden.

Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Paragraphen 81 und 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese Bestimmungen regeln, dass Ausgaben, die über den Haushalt hinausgehen oder außerhalb des Plans liegen, sofern sie als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu bringen sind. Die entsprechende Aufstellung der entsprechenden Posten wurde der Verwaltung zur Vorlage an den Rat erstellt.

Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Jahr 2004 förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen des ordnungsgemäßen Verfahrens durch den Bürgermeister und die zuständigen Beigeordneten sowie das Rechtsamt zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorbereitet.

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