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Beschlussvorlage

Sachlicher Teilflächennutzungsplan 'Vorrangfläche für Windkraftanlagen' Gebiet: Freiraumbereich südwestlich Rentfort hier: 1. Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2)BauGB) 2. Erweiterung des Untersuchungs- und Plangebietes

06/0084

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0084 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht befasst sich mit dem Entwurf eines sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Festlegung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen. Im Zentrum der Planung steht die Untersuchung potenzieller Standorte im Stadtgebiet, wobei ein besonderer Fokus auf dem Freiraumbereich südwestlich von Rentfort liegt.

Die Grundlage der Planung bildet ein Bauantrag für eine Einzelanlage aus dem Jahr 2005 sowie ein bereits gefasster Aufstellungsbeschluss des Rates. Im Rahmen der Prüfung wurden Ausschlussflächen definiert, in denen die Errichtung von Windkraftanlagen aufgrund von Immissionsgrenzwerten oder Abstandsregeln nicht möglich ist. Die Untersuchung ergab zwei potenzielle Flächen für größere Vorrangflächen: eine Fläche nördlich des Innovationsparks Wiesenbusch sowie den Bereich südwestlich von Rentfort. Für den Standort bei Rentfort ist eine Höhenbegrenzung der Anlagen auf insgesamt 100 Meter vorgesehen, um die Auswirkungen auf Siedlungsbereiche und das Landschaftsbild zu begrenzen.

Zudem wird die Erweiterung des Untersuchungs- und Plangebietes beantragt. Um Unklarheiten bezüglich des Geltungsbereichs zu vermeiden, soll klargestellt werden, dass der sachliche Teilflächennutzungsplan das gesamte Stadtgebiet umfasst. Der Ausschuss soll beschließen, den Entwurf des Plans sowie die Begründung gemäß den gesetzlichen Vorgaben öffentlich auszulegen. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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