Bestellung eines Schriftführers und einer stellv. Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Bestellung einer Schriftführung für die Protokollierung seiner Sitzungen. Auf Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist vorgeschrieben, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften zu erstellen sind. Diese Dokumente müssen von der zuständigen Ausschussvorsitzenden sowie einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführung unterzeichnet werden.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage Nummer 25/0433 wird vorgeschlagen, einen Schriftführer und eine stellvertretende Schriftführerin für die Fertigung dieser Niederschriften zu bestellen. Die vorgeschlagene Besetzung knüpft an die bisherige Regelung im Jugendhilfeausschuss an. Durch diese Bestellung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck. Eine wesentliche Klimarelevanz des Vorhabens liegt nicht vor.
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Dokumente
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