Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Jahresabschluss ZBG 2023; Gewinnverwendung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zum Jahresabschluss 2023 des Zentralen Betriebshofs Gladbeck (ZBG). Der ZBG schloss das Wirtschaftsjahr 2023 mit einem Überschuss von 599.890,10 € ab.
Die vorliegende Entscheidung sieht eine spezifische Verwendung dieses Gewinns vor. Ein Betrag von 474.673,63 € soll in die Rücklagen des ZBG eingestellt werden. Davon entfallen 159.568,38 € auf den Überschuss des Betriebes gewerblicher Art (BgA) „Duales System der Stadt Gladbeck“, welcher als Eigenkapital zur Verfügung stehen soll. Die restliche Summe in Höhe von 315.105,25 € ist der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Zudem ist ein haushaltswirksamer Nettobetrag von 125.216,47 €, der aus hoheitlichen Bereichen stammt, an den Haushalt der Stadt Gladbeck abzuführen.
Die Dringlichkeitsentscheidung wurde am 28. August 2024 durch die Bürgermeisterin und ein Ratsmitglied getroffen. Hintergrund ist die Notwendigkeit, steuerliche Fristen einzuhalten. Da die nächste Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses erst nach dem für die steuerliche Anerkennung der Rücklagen erforderlichen Stichtag stattfindet, wurde das Verfahren zur Sicherstellung der Rechtssicherheit beschleunigt. Die Verwaltung empfiehlt die Genehmigung dieser Entscheidung im Rat.
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