42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages - Benennung von stimmberechtigten Delegierten -
✦ KI-Zusammenfassung
Für die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, die vom 23. bis 25. Mai 2023 in Köln stattfindet, liegt eine Vorlage zur Benennung der stimmberechtigten Delegierten vor. Aufgrund der Einwohnerstatistik ist die Stadt Gladbeck dazu berechtigt, zwei Abgeordnete mit Stimmrecht zu entsenden.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Bürgermeisterin als eine der stimmberechtigten Delegierten an der Versammlung teilnimmt. Die rechtliche Grundlage für die Vertretung der Gemeinde in solchen Gremien ergibt sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach Vertreter die Interessen der Stadt zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden sind.
Zusätzlich zur Benennung der stimmberechtigten Mitglieder ist vorgesehen, einen Gast zur Hauptversammlung zu entsenden. Dies folgt einer Übereinkunft der Fraktionen aus einer Sitzung des Ältestenrates der vergangenen Wahlperiode. Mit dem vorliegenden Entwurf wird zudem die Genehmigung der notwendigen Dienstreisen einschließlich etwaiger Änderungen umfasst.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 231701100049
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230127101321-0
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- Beschlusscontrolling für das 2. Halbjahr 2022 - öffentlicher Teil - 17.01.2023
- Genehmigung einer Dienstreise - Exkursion nach Maastricht - 19.01.2023
- Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) a) Bestellung zweier Aufsichtsratsmitglieder b) Benennung eines ständigen Gastes für die Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen 19.01.2023
- Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendun-gen/Auszahlungen - Liste 1- gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2023 23.01.2023
- Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen - Liste 7 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 23.01.2023
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen - Liste 2 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 23.01.2023