Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen - Liste 7 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nummer 230069 behandelt die Zustimmung zur Bereitstellung erheblicher über- und außerplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Der Antrag umfasst sowohl Aufwendungen im Ergebnisplan als auch Auszahlungen im investiven Finanzplan.
Nach den Angaben des Amtes für kommunale Finanzen belaufen sich die überplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnisplan auf 63.770 Euro. Im Bereich des investiven Finanzplans sind Auszahlungen in Höhe von 213.001 Euro vorgesehen. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen laut der Vorlage zur Verfügung.
Der Vorgang wurde dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung sowie dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Eine wesentliche Klimarelevanz der Mittelbereitstellungen wurde nicht festgestellt, weshalb keine Durchführung einer Alternativenprüfung erforderlich war.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 232301100068
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230124153222-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20230124153353-0