Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW -Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als plusKITAs und andere Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf gem. § 44 und 45 KiBiz (n.F.)
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 20/0168 wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW beantragt. Gegenstand der Vorlage ist die Anerkennung und Förderung von Kindertageseinrichtungen als sogenannte plusKITAs sowie von Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf gemäß den §§ 44 und 45 KiBiz ab dem Kindergartenjahr 2020/2021.
Für das Kindergartenjahr 2020/2021 stehen Landesfördermittel in Höhe von 690.000 Euro zur Verfügung, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahresbetrag von 425.000 Euro darstellt. Die jährlichen Aufwendungen in dieser Höhe gliedern sich in 270.000 Euro für Personalaufwand sowie 420.000 Euro für Sach-, Dienst- und Transferleistungen. Der jährliche Zuschuss für plusKITAs beläuft sich auf mindestens 30.000 Euro.
Die Anzahl der zu fördernden Einrichtungen verändert sich im Vergleich zum Vorjahr: Zukünftig sollen 21 plusKITAs und 12 Sprachkitas gefördert werden, während zuvor 11 plusKITAs und 21 Sprachkitas unterstützt wurden. Für Einrichtungen mit einem Anteil von über 44 Prozent nicht-deutscher Sprache in den Familien wird ein Förderbetrag von 5.000 Euro für Sprachförderung vorgesehen. Der Beschlussentwurf sieht die formale Genehmigung der bereits getroffenen Dringlichkeitsentscheidung vor. Die Federführung der Vorlage liegt beim Jugendhilfeausschuss.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 201305100175
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200513110429-0
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Jugendhilfeausschuss
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