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Beschlussvorlage

Kindertageseinrichtungen in Gladbeck -Fortführung der Inklusionsfachberatung

20/0163 11.05.2020 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0163 des Amtes für Jugend und Familie sieht die Fortführung der Inklusionsfachberatung für Kindertageseinrichtungen in Gladbeck vor. Seit dem 1. August 2016 besteht eine Kooperation zwischen dem Caritasverband Gladbeck e. V., den Trägern Arbeiterwohlfahrt und dem Sozialdienst katholischer Frauen sowie der Stadtverwaltung, um eine Fachberatungs- und Clearingstelle für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf zu betreiben.

Ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 soll diese Kooperation um den Zweckverband katholische Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Essen erweitert werden. Um den gestiegenen Bedarf zu decken, ist eine Aufstockung der Stelle einer Diplom-Heilpädagogin um fünf Wochenstunden vorgesehen. Die Verwaltung verweist darauf, dass die Zahl der vom Landesjugendamt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe anerkannten Kinder mit Behinderung oder Behinderungsgefährdung von 57 im Jahr 2016 auf 80 im Jahr 2019 gestiegen ist.

Das Beratungsangebot steht allen finanzierungsbeteiligten Kitas zur Verfügung. Die Fortführung der beim Caritasverband angesiedelten Beratung soll die Integration der Kinder in den Kita-Alltag unterstützen. Die Finanzierung erfolgt auf Basis der von den Trägern angebotenen Platzzahlen. Für die Ergebnisrechnung sind jährliche Aufwendungen in Höhe von 24.922 Euro verzeichnet, wobei entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Entwurf sieht die Zustimmung des Jugendhilfeausschusses zur Fortführung und weiteren Finanzierung der Inklusionsfachberatung vor.

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