Kindertageseinrichtungen in Gladbeck -Sonderfinanzierung freier Träger für das Kindergartenjahr 2020/21
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Jugend und Familie sieht für das Kindergartenjahr 2020/21 die Gewährung von Sonderfördermitteln in Höhe von insgesamt 1.112.437 Euro vor. Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung des Platzangebots in den Gladbecker Kindertageseinrichtungen, da die Finanzierung nach dem Kinderbildungsgesetz für die freien Träger nicht als ausreichend bewertet wird. Die Verwaltung führt aus, dass die Träger nicht in der Lage sind, die gesetzlich vorgesehenen Eigenanteile an den Betriebskosten zu leisten.
Die beantragten Mittel verteilen sich auf verschiedene Träger. Für die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen sind 169.362 Euro vorgesehen, um den gesetzlichen Eigenanteil von 7,8 Prozent zu deckend. Bei der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Gladbeck beläuft sich der Betrag auf 451.277 Euro, wobei die Stadt hier sowohl den vollen Trägeranteil für überzählige Plätze als auch die Hälfte des Anteils für die restlichen Plätze übernimmt. Für den Kita-Zweckverband im Bistum Essen sind 335.528 Euro vorgesehen, was eine Sonderförderung von 6,25 Prozent entspricht. Der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. erhält 134.832 Euro zur Deckung des Eigenanteils, während für die Falkennest Kita gGmbH ein Betrag von 21.438 Euro vorgesehen ist.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Übernahme der Sonderförderung die Option darstellt, ein Ende der Trägerschaft bei den freien Organisationen zu verhindern. Die finanziellen Auswirkungen werden als einmaliger Aufwand in der Ergebnisrechnung ausgewiesen, wobei die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
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