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Beschlussvorlage

Kindertageseinrichtungen in Gladbeck -Sonderfinanzierung freier Träger für das Kindergartenjahr 2020/21

20/0167 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 20/0167 des Jugendhilfeausschusses sieht die Gewährung von Sonderfördermitteln vor, um die Finanzierung für das Kindergartenjahr 2020/21 in Gladbeck sicherzustellen. Hintergrund der Vorlage ist, dass die Finanzierung nach dem Kinderbildungsgesetz für die beteiligten freien Träger nicht ausreicht, um den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil zu decken. Zur Erhaltung des bestehenden Platzangebotes ist eine Sonderfinanzierung vorgesehen.

Der Beschlussentwurf umfasst eine Gesamtsumme von 1.112.437 Euro an Sonderfördermitteln. Diese Mittel verteilen sich auf verschiedene Träger: Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Gladbeck erhält 451.277 Euro, der Kita-Zweckverband im Bistum Essen 335.528 Euro, die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen 169.362 Euro sowie der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. 134.832 Euro. Für die Falkennest Kita gGmbH sind 21.438 Euro vorgesehen.

Die Auszahlungen erfolgen einmalig und teilen sich in 463.515 Euro für das Jahr 2020 und 648.922 Euro für das Jahr 2021 auf. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind laut Vorlage vorhanden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 138 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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