Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Liste 2 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0368 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2018. Der Antrag sieht die Zustimmung zur Bereitstellung von Mitteln im investiven Finanzplan, konkret in der sogenannten Liste 2, vor.
Nach den Angaben in der Vorlage belaufen sich die entsprechenden Auszahlungen auf einen Gesamtbetrag von 165.000 Euro. Die Grundlage für diesen Beschlussantrag bildet der Paragraph 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die detaillierten Einzelheiten zu den einzelnen Positionen sind in einer beigefügten Zusammenstellung aufgeführt.
Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt. Die entsprechenden Sitzungen waren für den 8. Oktober beziehungsweise den 11. Oktober 2018 angesetzt. Aus der Vorlage geht hervor, dass für die Durchführung dieser Auszahlungen die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 182409100368
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180928091315
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