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Beschlussvorlage

Vorlage des Jahresabschlusses 2017 und Lageberichtes der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresabschlusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe

18/0312 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0312 des Rats der Stadt Gladbeck befasst sich mit dem Jahresabschluss der Stadtsparkasse Gladbeck für das Geschäftsjahr 2017 sowie der Verwendung des Jahresüberschusses. Der Jahresabschluss wurde durch die Prüfstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüft und vom Verwaltungsrat der Stadtsparkasse bereits am 7. Juni 2018 mit einer Bilanzsumme von rund 772,4 Millionen Euro festgestellt.

Der Jahresabschluss weist für das Jahr 2017 einen Überschuss von 913.974,81 Euro aus. Nach der Einstellung von 189.192,00 Euro in die Sicherheitsrücklage verbleibt ein zur Ausschüttung freier Betrag von 724.782,81 Euro. Der Verwaltungsrat schlägt vor, diesen Betrag gemäß dem Sparkassengesetz NRW dem Träger zur Verwendung für die vorgesehenen Zwecke zuzuführen. Nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalertragssteuer von 15 Prozent und des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent auf die Steuer ergibt sich ein haushaltswirksamer Nettobetrag von 610.085,93 Euro. Dieser Betrag liegt über dem Haushaltsansatz für das Jahr 2018, welcher mit 500.000 Euro angesetzt war.

Zudem wird der Entlastung der Organe der Stadtsparkasse zugestimmt. Der Verwaltungsrat hat zudem berichtet, dass bei der Überprüfung der Einhaltung des Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen keine grundlegenden Abweichungen oder Verstöße festgestellt wurden.

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