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Mitteilungsvorlage

3. Lärmaktionsplan der Stadt Gladbeck

18/0219

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat dem Umweltausschuss den Entwurf des dritten Lärmaktionsplans zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Plan basiert auf den aktuellen Lärmkarten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und setzt die Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie um. In der vorliegenden Fassung wird festgehalten, dass sich die Lärmbelastung im Stadtgebiet im Vergleich zur zweiten Stufe nicht verändert hat, während die Betroffenheit der Bevölkerung insgesamt leicht zurückgegangen ist. Der Plan umfasst die Zusammenfassung der Lärmsituation im Straßennetz, wobei aufgrund der rechtlichen Einstufung als Kommune unter 100.000 Einwohner nur Bundes-, Landes- und Bundesautobahnen sowie bestimmte Landesstraßen erfasst sind. Zudem wird der Stadtwald Wittringen weiterhin als ruhiges Gebiet zum Schutz vor Lärm definiert.

Aufgrund der verspäteten Bereitstellung der Lärmkarten durch das Landesamt kann die ursprüngliche EU-Frist vom 18. Juli 2018 nicht eingehalten werden. Die neue Frist für die Abgabe des Lärmaktionsplans ist der 9. November 2018. Im weiteren Verfahren ist eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie eine vierwöchige Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen, in der Einwendungen eingereicht werden können. Nach der Auswertung der Stellungnahmen soll die Endfassung dem Umweltausschuss am 24. September 2018 und dem Rat am 11. Oktober 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 199 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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