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Beschlussvorlage

Verpackungsgesetz statt Wertstoffgesetz

17/0282 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0282 des Betriebsausschusses informiert über die gesetzlichen Änderungen durch das neue Verpackungsgesetz, welches die bisherige Verpackungsverordnung zum 1. Januar 2019 ablöst. Damit einher geht das Ende der Diskussionen um ein alternatives Wertstoffgesetz, da das Verpackungsgesetz nun die rechtliche Grundlage für die Entsorgung von Einwegverpackungen festlegt.

Das Gesetz sichert die Fortführung des privatwirtschaftlichen Dualen Systems für die Erfassung, Sortierung und Verwertung von Einwegverpackungen aus Metall, Kunststoffen und Verbundstoffen. Die Zuständigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bleibt auf die Sammlung von Altpapier beschränkt. Für die Erfassung von Einwegverpackungen sind weiterhin private Systembetreiber verantwortlich, die durch Lizenzentgelte der Hersteller finanziert werden. Eine neue gesetzliche Vorgabe ist die Errichtung der Zentralen Stelle Verpackungsregister als Stiftung, um die Beteiligung der Hersteller an der Finanzierung sicherzustellen.

Das Gesetz sieht vor, dass die Sammlung durch Abstimmungsvereinbarungen zwischen den Systembetreibern und den kommunalen Entsorgungsträgern auf bestehende Strukturen abgestimmt werden muss. Dabei können die Kommunen Rahmenvorgaben festlegen, etwa zur Nutzung von Wertstofftonnen statt Gelber Säcke oder zur Anpassung der Abfuhrintervalle, sofern dies den Systembetreibern wirtschaftlich zumutbar ist. Zudem besteht die Möglichkeit, stoffgleiche Nicht-Verpackungsabfälle aus Kunststoff oder Metall in die Erfassung einzubeziehen. Die Systembetreiber sind zudem verpflichtet, sich an den Kosten für die Abfallberatung sowie an den Kosten für die Bereitstellung und Reinigung von Sammelflächen zu beteiligen. Der Betriebsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

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