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Mitteilungsvorlage

Bundeskinderschutzgesetz - Beratung für Kindeswohl nach § 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), § 8b SGB VIII - Bericht zum Beratungsangebot

17/0132 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 17/0132 des Amts für Jugend und Familie dient der Information des Jugendhilfeausschusses über das Beratungsangebot zur Sicherung des Kindeswohls. Das Angebot basiert auf einem Beschluss des Ausschusses aus dem Jahr 2013, der in Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft „Erzieherische Hilfen“ gemäß § 78 SGB VIII erfolgte. Ziel der Maßnahme ist die Umsetzung von Beratungsleistungen nach dem Bundeskinderschutzgesetz sowie den Regelungen des § 4 KKG und § 8b SGB VIII.

Die Durchführung der Beratungen erfolgt durch verschiedene Träger, darunter die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen, der Caritasverband Gladbeck, der Verein gemeinnützige Jugendhilfe, das Kinderheim St. Agnes sowie das Diakonische Werk Bottrop, Dorsten, Gladbeck. Die Beratungen für Geheimnisträger werden seit Juni 2013 in den Räumlichkeiten des Kinderschutzbundes durchgeführt. Die genannten Träger legen dem Ausschuss Berichte über das bestehende Beratungsangebot vor.

Für die Durchführung der Maßnahmen sind jährliche Aufwendungen in Höhe von 3.000 Euro im Ergebnishaushalt vorgesehen, wobei die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nimmt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 163 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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