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Beschlussvorlage

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Gladbeck bei Einsätzen der Feuerwehr

17/0093 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Feuerwehr vor. Hintergrund der Neuregelung ist das neue Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BHKG) des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2015. Da die bisherige Satzung auf der alten Rechtsgrundlage basierte, ist eine Anpassung an die neue Rechtslage erforderlich. Die neue Satzung orientiert sich an einer Mustersatzung, die von kommunalen Spitzenverbänden und der Arbeitsgruppe des Städtetags NRW entwickelt wurde.

Mit der Neufassung wird auch eine Überarbeitung der Kosten- und Tariftabelle vorgenommen. Die Tarife für Personalkosten wurden auf Basis der Methodik der KGST für den Zeitraum 2016/2017 ermittelt. Dabei werden die Personalkosten für ehrenamtliche Kräfte weiterhin mit 50 Prozent des Satzes einer hauptamtlichen Dienstkraft angesetzt. Auch für die Gestellung von Brandsicherheitswachen wird eine Pauschale von 50 Prozent angewandt.

Die Tarife für Fahrzeugeinsätze wurden aufgrund neuer Fahrzeugtypen neu strukturiert. Hierbei wurden sich an anderen Bundesländern orientierende Stundensätze als Grundlage genutzt. Zudem wurde die Regelung für die missbräuchliche Alarmierung oder den unsachgemäßen Gebrauch von Brandmeldeanlagen beibehalten. Aus der neuen Tarifstruktur entfallen Positionen für Leistungen, die nicht mehr als Feuerwehrleistungen angeboten werden, wie etwa die Bereitstellung von Absperrmaterial. Durch die Tarifanpassung werden keine Mehreinnahmen für die Stadt erwartet.

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