Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung von Brandverhütungsschauen und sonstigen brandschutztechnischen Leistungen vor. Hintergrund der Neugestaltung ist das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), welches das bisherige Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) abgelöst hat.
Die neue Satzung orientiert sich an einer Mustersatzung, die von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Städtetags NRW, des Städte- und Gemeindebundes NRW, des Landkreistages NRW sowie des Verbandes der Feuerwehren entwickelt wurde. Im Rahmen der neuen gesetzlichen Regelungen wird der Begriff der Brandschau durch die Brandverhütungsschau ersetzt. Diese sind, abhängig vom Gefährdungsgrad der Objekte, in Zeitabständen von höchstens sechs Jahren durchzuführen. Die Liste der Objekten, die der Brandverhütungsschau unterliegen, basiert auf den Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen und des Verbandes der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen.
Die Kalkulation der Gebühren erfolgt auf Grundlage der Besoldung des Personals sowie der Neuorganisation des Aufgabenbereichs vorbeugender Brandschutz. Durch die Tarifanpassung werden keine Mehreinnahnahmen für den Haushalt erwartet. Der Entwurf sieht den Beschluss der beigefügten Satzung vor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 170703100094
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170317090028
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20170317090037
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
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- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2017 10.03.2017
- Wahl eines technischen Beigeordneten 10.03.2017