Stadtumbau Rentfort-Nord: Schwechater Straße 38 -Beschluss zum Erlass eines Rückbaugebotes nach § 179 BauGB für die Immobilie Schwechater Straße 38-
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Stadtplanungs- und Bauausschuss einen Beschluss zur Erlassung eines Rückbaugebotes gemäß § 179 BauGB für die Immobilie in der Schwechater Straße 38 in Gladbeck-Rentfort-Nord vor. Das Objekt, das gewerblich und wohnwirtschaftlich genutzt wird, unterliegt seit 2006 einem Nutzungsverbot für die Wohnungen aufgrund bauordnungsrechtlicher Mängel.
Ziel der Maßnahme ist ein Teilabriss des Gebäudekomplexes, wobei lediglich ein Teil des Gebäudes erhalten bleiben soll. Die Verwaltung strebt den Erlass des Gebotes an, um den Rückbau zu beschleunigen und städtebauliche Missstände zu beseitigen. Die Mehrheitseigner der Immobilie verfolgen gemeinsam mit der Stadt das Ziel einer Neuentwicklung des Standortes und nutzen hierfür Fördermittel aus dem Programm Stadtumbau West.
Der Beschlussentwurf sieht vor, das Rückbaugebot unter der Bedingung zu erlassen, dass ein Vertrag zwischen der Stadt und den Mehrheitseignern geschlossen wird. In diesem Vertrag sollen die Eigentümer die Durchführung des Abrisses sowie die Übernahme sämtlicher Kosten regeln, mit Ausnahme eines gesetzlich erforderlichen Eigenanteils der Stadt von maximal 51.000 Euro. Die Mehrheitseigner verpflichten sich zudem, etwaige Entschädigungsansprüche verbleibender Eigentümer auszugleichen. Vor dem Erlass des Gebotes ist ein Erörterungs- und Beratungstermin mit der Eigentümer- und Nutzergemeinschaft durch die Verwaltung vorgesehen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20130930143230
Ort
📍 Schwechater Straße 38 · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Schwechater Straße 38.
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