Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben zur Bekämpfung der Schwarzarbeit von der Stadt Gladbeck auf die Stadt Herten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Aufgaben zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf die Stadt Herten zu übertragen. Grundlage für diesen Schritt ist die Umsetzung einer interkommunalen Zusammenarbeit, die von der Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten der Städte und des Kreises Recklinghausen beschlossen wurde. Ziel der Vereinbarung ist es, die Effektivität der Kontrolle durch die Bündelung von Fachkompetenzen zu steigern und die Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wird eine gemeinsame Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit (EGS) eingerichtet, die sich aus zwei Teams unterteilt. Während Team I in der Stadt Recklinghausen angesiedelt ist, wird Team II in der Stadt Herten operieren und unter anderem die Zuständigkeiten für Gladbeck, Marl, Dorsten und Herten abdecken. Die personelle Ausstattung der Gruppe erfolgt durch Sachbearbeiter des gehobenen und mittleren Dienstes.
Die Kosten für die Beteiligung der Stadt Gladbeck werden auf Basis eines jährlichen Verteilerschlüssels berechnet, der sich aus Kennzahlen zur Bevölkerungszahl sowie der Anzahl der Gewerbe- und Handwerksbetriebe ableitet. Der aktuelle Kostenanteil für Gladbeck beläuft sich auf 11,04 Prozent, wobei die erwarteten Einnahmen den Aufwand ausgleichen sollen. Die vorgeschlagene Vereinbarung ist zunächst auf eine Laufzeit von drei Jahren angelegt, wobei nach zwei Jahren eine gemeinsame Entscheidung der beteiligten Städte über die Fortsetzung der Ermittlungsgruppe vorgesehen ist.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 161804100178
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160420085436
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20160422094411
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Änderung von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion DIE LINKE - 08.04.2016
- Bürgerbegehren Frage der Initiatoren: 'Soll der Bürgermeister der Stadt Gladbeck beauftragt werden, die zur A 52 mit Bund und Land getroffene Vereinbarung rückgängig zu machen?' 31.03.2016
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2016 hier: Außerplanmäßiger Bedarf im Produkt 15.01.02 (Standort- und Strukturentwicklung), Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 30.03.2016
- Änderung von Ausschussbesetzungen - DSL-Ratsfraktion - 29.03.2016
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2016 19.05.2016
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 3 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2015 19.05.2016