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Beschlussvorlage

Einführung der Wertstoffsammlung im Stadtgebiet der Stadt Gladbeck - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Recklinghausen

21/0159 16.04.2021 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung schlägt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Gladbeck und der Stadt Recklinghausen vor. Ziel ist die Einführung einer einheitlichen Wertstoffsammlung im Stadtgebiet von Gladbeck, um die Erfassung von Verpackungsabfällen sowie stoffgleichen Nichtverpackungsabfällen (SNVP) zu vereinheitlichen. Damit soll die Stadt Gladbeck in das bereits im restlichen Kreis Recklinghausen praktizierte Gebietsteilungsmodell integriert werden.

Im Rahmen dieser Vereinbarung soll die Zuständigkeit für die Sammlung und den Transport der SNVP von der Stadt Gladbeck auf die Stadt Recklinghausen übertragen werden. Durch diesen Schritt kann eine gemeinsame Wertstofftonne genutzt werden, die sowohl Leichtverpackungen als auch stoffgleiche Nichtverpackungen umfasst. Ein zusätzliches Sammelsystem oder eine fünfte Abfalltonne wird dadurch für die Bürger nicht erforderlich sein, da die notwendige Logistik und Infrastruktur bereits durch die Stadt Recklinghausen bereitgestellt werden kann.

Die Kosten für die Sammel- und Transportleistung der SNVP werden nach einer Kalkulation auf etwa zwei Euro pro Einwohner und Jahr geschätzt. Diese Kosten basieren auf Personalkosten, Abschreibungen und Betriebskosten und werden entsprechend der Einwohnerzahl auf Gladbeck umgelegt. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Vereinbarung unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht beschließt und die Bürgermeisterin mit der Unterzeichnung beauftragt.

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