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Beschlussvorlage

Einführung der Wertstoffsammlung im Stadtgebiet der Stadt Gladbeck - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Recklinghausen

21/0159 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 21/0159 sieht die Einführung einer einheitlichen Wertstoffsammlung in Gladbeck vor. Hierzu soll eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Recklinghausen abgeschlossen werden. Ziel der Vereinbarung ist die Übertragung der Aufgaben zur Sammlung und zum Transport von stoffgleichen Nichtverpackungen auf die Stadt Recklinghausen, um Gladbeck in das bestehende Gebietsteilungsmodell des Kreises Recklinghausen zu integrieren. Die Umsetzung der Wertstofftonne ist für den 1. Januar 2022 vorgesehen.

Die Kosten für diese Sammelleistung sollen nach der Anzahl der Einwohner umgelegt werden. Nach aktueller Kalkulation der Verwaltung ist mit Kosten von etwa zwei Euro pro Einwohner und Jahr zu rechnen. Die Ermittlung dieser Kosten basiert auf Parametern wie den Betriebskosten, Abschreibungen sowie den Personalkosten nach TVöD.

Dem Rat wird vorgeschlagen, den Abschluss der Vereinbarung unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht zu beschließen und die Bürgermeisterin mit der Unterzeichnung zu beauftragen. Zudem soll die Verwaltung mit den weiteren erforderlichen Schritten betraut werden. Die Verwaltung erhält darüber hinaus die Ermächtigung, redaktionelle Änderungen am Entwurf der Vereinbarung vorzunehmen, sofern diese im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch die Kommunalaufsicht als notwendig erachtet werden.

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