Fortführung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit (IKZ Schwarzarbeit) hier: Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übernahme der Aufgaben zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und weiterer Aufgaben nach der Handwerksordnung von der Stadt Gladbeck durch die Stadt Herten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt im Rat die Fortführung und Erweiterung der interkommunalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Konkret soll die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Gladbeck und der Stadt Herten über die Übernahme der Aufgaben zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie weiterer Aufgaben nach der Handwerksordnung verlängert werden. Die bisherige Regelung, die die Zuständigkeit für Gladbeck, Dorsten und Marl auf die Stadt Herten übertragen hatte, war bis zum 31. Januar 2021 befristet.
Die Vorlage sieht vor, die Vereinbarung ab dem 1. Februar 2021 um weitere drei Jahre zu verlängern, wobei sich der Vertrag bei Nichtkündigung automatisch jeweils um drei Jahre verlängert. Zudem sollen die bestehenden Vereinbarungen um weitere Tatbestände nach dem Schwarzarbeitsgesetz und der Handwerksordnung ergänzt werden. Durch diese Erweiterung des Aufgabenkreises soll eine effizientere Bekämpfung erreicht und die Erzielung von Bußgelderträgen zur Kostendeckung gefördert werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Kosten für die Personal- und Arbeitsplatzkosten der beteiligten Teams durch einen Verteilerschlüssel auf die kreisangehörigen Städte verteilt werden. Während die Kassenwirksamkeit der Bußgelder in den vergangenen Jahren aufgrund von Zahlungsunfähigkeit der Betroffenen noch nicht zur vollständigen Kostendeckung führte, ist ein Anstieg der rechtskräftigen Bußgelder und der aufgedeckten wirtschaftlichen Schäden zu verzeichnen. Die Fachebene sowie die Hauptverwaltung befürworten die Fortsetzung der Zusammenarbeit.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200205074034-1
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200205074034-0