Bebauungsplan Nr. 122, 1. Änderung, Gebiet: Linden-, Riesener- und Bülser Straße hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschluss vom 01.03.2007
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 16/0002 sieht die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 1. März 2007 für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 122 im Gebiet Linden-, Riesener- und Bülser Straße vor. Der ursprüngliche Bebauungsplan wurde am 29. Oktober 2003 rechtsverbindlich festgelegt und sah eine mehrgeschossige Wohnbebauung auf einer Fläche vor, die nach der Verlagerung eines Tiefbauunternehmens frei geworden war.
Im Rahmen eines geplanten Änderungsverfahrens hatte die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Gladbeck mbH (GWG) zuvor ein Konzept für eine Atriumbebauung mit 11 Einfamilienhäusern vorgelegt, da eine Vermarktung der ursprünglichen Geschosswohnungen nicht möglich war. Das Verfahren zur 1. Änderung wurde im Jahr 2007 auf die gesetzliche Grundlage des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB umgestellt, jedoch nicht weitergeführt, da keine Vermarktung des geänderten Konzepts erfolgte.
Aktuell beabsichtigt die GWG, das Gelände wieder auf Basis des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 122 zu bebauen. Geplant ist die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 32 öffentlich geförderten Wohnungen. Da die Neubebauung direkt auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplans erfolgen kann, ist die Fortführung des Änderungsverfahrens nicht mehr erforderlich. Ein entsprechender Bauantrag liegt der Verwaltung bereits vor.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160106120213
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