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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 128, Gebiet: Buersche Straße / Bahnhofstraße hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB vom 04.09.2001

17/0003

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0003 sieht die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 4. September 2001 für den Bebauungsplan Nr. 128 im Gebiet Buersche Straße / Bahnhofstraße vor. Ziel des ursprünglichen Verfahrens war die Verbreiterung einer Fußgängerrampe, um eine Nutzung für den Kfz-Verkehr in Richtung Bahnhofstraße zu ermöglichen und eine neue Zufahrt aus Richtung Innenstadt zu schaffen.

Nach der Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses wurden von Anliegern Bedenken gegen die geplante Maßnahme geäußert. Die Anlieger sehen in dem geplanten Abfahrtsarm keinen Nutzen für die Allgemeinheit, sondern lediglich einen Vorteil für ein lokales Autohaus. Zudem wird die Übernahme der Erschließungskosten sowie die durch die Maßnahme entstehende Doppelerschließung der Grundstücke beanstandet.

Untersuchungen von Ingenieurbüros zur Verkehrssituation in Gladbeck-Ost ergaben, dass der Nutzen des Abfahrtsarmes für den Pkw-Verkehr in den nördlichen Teilraum gering ist und die Maßnahme kein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist. Die Verwaltung weist zudem auf die Kostenstruktur hin, bei der ein erheblicher Anteil der Kosten durch die Stadt zu tragen wäre. Da seit der letzten Entscheidung im Jahr 2003 keine neuen Erkenntnisse für eine Umsetzung vorliegen, wird die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses beantragt.

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