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Mitteilungsvorlage

Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII – Verpflichtung der Sprecherin / des Sprechers und Kenntnisnahme der Geschäftsordnungen

16/0083 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck steht die Mitteilung zur Verpflichtung der Sprecher sowie zur Kenntnisnahme der Geschäftsordnungen der Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII auf der Tagesordnung. Grundlage hierfür ist der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 1. September 2015 sowie die Bestätigung durch den Rat am 17. September 2015, welche den Arbeitsgemeinschaften die Möglichkeit einräumten, eine Sprecherin oder einen Sprecher als beratendes Mitglied in den Ausschuss zu entsenden.

Die Arbeitsgemeinschaften haben ihre Geschäftsordnungen aktualisiert und entsprechende Sprecher sowie Stellvertreter gewählt. Für die Arbeitsgemeinschaft „Jugend“ wurde ein Sprecher aus der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde sowie eine Stellvertreterin aus dem Internationalen Mädchenzentrum esw bestimmt. Die Arbeitsgemeinschaft „Erzieherische Hilfen“ setzt sich unter der Leitung einer Sprecherin des Caritasverbandes Gladbeck zusammen. Die Arbeitsgemeinschaft „Tagesbetreuung für Kinder“ wird durch eine Sprecherin des Sozialdienst kath. Frauen vertreten.

Die Sprecher der Arbeitsgemeinschaften sollen gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet werden. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss die Geschäftsordnungen der genannten Arbeitsgemeinschaften zur Kenntnis nimmt. Es entstehen durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen.

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