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Beschlussvorlage

Kindergartenbedarfsplanung

16/0053 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 16/0053 des Jugendhilfeausschusses umfasst die jährliche Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017. Gegenstand der Planung ist die Festlegung von Gruppenformen und Betreuungsumfängen unter Berücksichtigung der aktuellen Kinderzahlen, wobei die jährliche Jahrgangsstärke der 0- bis 3-Jährigen von 600 auf 640 Kinder angehoben wird. Für die Altersstufe der 5-Jährigen besteht ein Versorgungsbedarf von 712 Kindern.

Die Versorgungsquote für Kinder ab drei Jahren soll auf 98 % festgesetzt werden, während die Quote für die U3-Versorgung zum 1. August 2016 bei 31,7 % liegt. Um eine Zielquote von 40 % zu erreichen, besteht ein Fehlbedarf von 133 Plätzen. Zur Unterstützung von Familien von Asylbewerbern und EU-Zuwanderern werden niederschwellige Angebote durch verschiedene Träger ausgebaut.

In der Gesamtstadt wird für die Altersgruppe der Dreijährigen ein Fehlbedarf von 179 Plätzen ausgewiesen. Für das Kindergartenjahr 2016/2017 belaufen sich die Kosten auf rund 16,5 Millionen Euro, wobei Landeszuweisungen in Höhe von etwa 5,7 Millionen Euro vorgesehen sind. Geplant ist zudem der Neubau einer vierzügigen Einrichtung im Süden mit 80 Plätzen sowie die Fortführung einer städtischen Einrichtung an der Waldenburger Straße. Die Verwaltung rechnet mit einem Konnexitätsanteil des Landes von etwa 850.000 Euro. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den dargestellten Planungen zustimmt.

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