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Beschlussvorlage

Entwicklung eines Inklusionskonzeptes für Gladbecker Kindertageseinrichtungen

16/0082 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck wird über die Einrichtung einer Inklusionsfachberatungsstelle sowie deren Finanzierung beraten. Ziel der Vorlage ist die Entwicklung eines Inklusionskonzeptes für die Gladbecker Kindertageseinrichtungen, um die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen im Rahmen der frühkindlichen Bildung zu fördern.

Die Ausgangslage basiert auf dem Bericht zur Lebenslage von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2013 und der Arbeit des Arbeitskreises „Teilhabe“. Während bereits integrative Angebote durch verschiedene Träger wie die evangelische Kirche, die AWO und die katholische Kirche bestehen, soll die fachliche Unterstützung für Regelkindertageseinrichtungen ausgebaut werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der frühzeitigen Wahrnehmung von Entwicklungsauffälligkeiten durch das Fachpersonal.

Für das Jahr 2016 ist die Implementierung einer punktuellen fachlichen Beratung durch ein multiprofessionelles Team vorgesehen. Dieses Konzept wurde vom Caritasverband Gladbeck e. V. in Zusammenarbeit mit dem Amt für Jugend und Familie sowie freien Trägern entwickelt. Die Beratung soll ab dem 1. August 2016 in Betrieb gehen. Die Finanzierung der Stelle für eine Diplom-Heilpädagogin erfolgt über einen schriftlichen Kontrakt zwischen dem Caritasverband und den beteiligten Trägern (AWO, SKF, Stadt Gladbeck). Die Kostenbeteiligung der Träger orientiert sich zunächst für ein Kalenderjahr an der Anzahl der jeweiligen Kita-Plätze. Die einmaligen Aufwendungen belaufen sich auf 22.651,13 Euro.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 201 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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