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Mitteilungsvorlage

Arbeitsgemeinschaft 'Mädchen' gemäß § 78 SGB VIII - Kenntnisnahme der Geschäftsordnung

16/0116 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 16/0116 des Amtes für Jugend und Familie dient der Information des Jugendhilfeausschusses über die aktuelle Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft „Mädchen“ gemäß § 78 SGB VIII.

Grundlage für die vorliegende Vorlage ist ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 1. September 2015 sowie die anschließende Bestätigung durch den Rat am 17. September 2015. Durch diese Beschlüsse wurde den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII die Möglichkeit eingeräumt, eine Sprecherin oder einen Sprecher als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss zu entsenden.

Im Zuge einer Aktualisierung der Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft „Mädchen“ wurden eine Sprecherin sowie eine stellvertretende Sprecherin gewählt. Die entsprechenden Personen wurden vor Sitzungsbeginn gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet. Die Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft liegt der Vorlage als Anlage bei.

Mit der Vorlage wird der Jugendhilfeausschuss gebeten, die neue Geschäftsordnung zur Kenntnis zu nehmen. Es ergeben sich aus dieser Angelegenheit keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.

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