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Beschlussvorlage

Kindertageseinrichtungen in Gladbeck -Fortführung der Inklusionsfachberatung

18/0229 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0229 des Amtes für Jugend und Familie sieht die Fortführung der Inklusionsfachberatung für Kindertageseinrichtungen in Gladbeck vor. Seit dem 1. August 2016 besteht eine Kooperation zwischen dem Caritasverband Gladbeck e. V., den Kindergartenträgern Arbeiterwohlfahrt und dem Sozialdienst katholischer Frauen sowie dem Amt für Jugend und Familie. Ziel dieser Stelle ist die fachliche Beratung bei speziellen Fragestellungen zur Betreuung von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf.

Die Verwaltung berichtet, dass das Beratungsangebot für die an der Finanzierung beteiligten Kindergärten etabliert ist. Durch die Einrichtung der Fachberatung sei ein Anstieg der Zahl jener Kinder zu verzeichnen, die vom Landesjugendamt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe als behindert oder behinderungsgefährdet anerkannt und mit zusätzlichen Personalstunden finanziert werden.

Die beteiligten Träger haben in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII bereits zugestimmt, die Beratungsstelle fortzusetzen und mitzufinanzieren. Als Grundlage für die Kostenverteilung wurde der trägerspezifische Auslastungsgrad der Inklusionsfachkraft vereinbart. Die Vorlage sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss der Fortführung und der Finanzierung zustimmt. Im Rahmen der Sitzung ist zudem ein Erfahrungsbericht der Inklusionsfachberatung vorgesehen. Die jährlichen Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung belaufen sich auf einen Aufwand von 22.908 Euro, wobei Einzahlungen von 9.545 Euro sowie Auszahlungen von 13.363 Euro gegenüberstehen.

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