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Beschlussvorlage

Kindertageseinrichtungen in Gladbeck -Fortführung der Inklusionsfachberatung

19/0238 04.06.2019 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0238 des Amtes für Jugend und Familie sieht die Fortführung der Inklusionsfachberatung für Kindertageseinrichtungen in Gladbeck für das Kita-Jahr 2019/20 vor. Das Beratungs- und Clearingangebot wird seit dem 1. August 2016 durch eine Kooperation zwischen dem Caritasverband Gladbeck e. V., den Kindergartenträgern Arbeiterwohlfahrt und dem Sozialdienst katholischer Frauen sowie dem Amt für Jugend und Familie der Stadt Gladbeck bereitgestellt. Die Stelle dient der Unterstützung von Fachkräften bei der Betreuung von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf.

Laut der Verwaltung ist die Zahl der Kinder, die vom Landesjugendamt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe als behindert oder von einer Behinderung bedroht anerkannt werden, kontinuierlich gestiegen. Der damit verbundene Personalaufwand wird durch zusätzliche Finanzierung von Personalstunden abgedeckt, um eine dezentrale Betreuung im Kita-Alltag zu ermöglichen.

Die beteiligten Träger haben in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII zugestimmt, die Beratungsstelle fortzuführen und mitzufinanzieren. Als Grundlage für die Finanzierung wurde der trägerspezifische Auslastungsgrad der Inklusionsfachkraft vereinbart. Die Vorlage sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss der Fortführung der Inklusionsfachberatung und deren Finanzierung zustimmt. In der Sitzung ist zudem ein Erfahrungsbericht der Inklusionsfachberatung vorgesehen. Die finanziellen Auswirkungen werden in der Ergebnisrechnung mit einem jährlichen Aufwand von 25.368 Euro ausgewiesen.

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