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Beschlussvorlage

Kindertagesbetreuung a) Sonderfinanzierung freier Träger für das Kindergartenjahr 2016/17 b) Einrichtung eines neuen Familienzentrums

16/0152 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 16/0152 des Jugendhilfeausschusses behandelt die Gewährung von Sonderfördermitteln für freie Träger sowie die Zertifizierung einer neuen Einrichtung als Familienzentrum. Für das Kindergartenjahr 2016/17 wird die Bereitstellung von Sonderfördermitteln in einer Gesamthöhe von 744.558 € beantragt. Diese Mittel dienen dazu, die gesetzlichen Eigenanteile der Träger zu decken, welche diese nicht selbst tragen können. Die Aufteilung der Fördersumme umfasst Beiträge für die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland Recklinghausen in Höhe von 159.795 €, die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Gladbeck mit 331.554 €, den Sozialdienst katholischer Frauen mit 86.993 €, den Kita-Zweckverband im Bistum Essen mit 156.117 € sowie die 5. Gruppe St. Michael mit 10.099 €. Die finanziellen Auswirkungen beinhalten einmalige Aufwendungen von 744.558 € sowie einmalige Auszahlungen im investiven Finanzplan in Höhe von 310.232 € und 434.326 € im Jahr 2017, ergänzt durch jährliche Transferaufwendungen von 13.000 €.

Zusätzlich wird vorgeschlagen, die evangelische Kindertageseinrichtung „Löwenzahn“ im Stadtteil Brauck am Zertifizierungsverfahren zum Familienzentrum teilnehmen zu lassen. Die Begründung für diese Maßnahme liegt in der sozialen Struktur des Stadtteils, der eine Quote von 20,9 % SGB II-Bezug und einen Anteil von 25,3 % an Kindern mit Migrationshintergrund aufweist. Ziel ist die Stärkung der Einrichtung als prägende Betreuungseinrichtung im Stadtteil.

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