Kindertageseinrichtungen in Gladbeck - Sonderfinanzierung freier Träger für das Kindergartenjahr 2022/2023
✦ KI-Zusammenfassung
Für das Kindergartenjahr 2022/2023 liegt dem Jugendhilfeausschuss eine Beschlussvorlage zur Sonderfinanzierung freier Kindertageseinrichtungen in Gladbeck vor. Nachdem die Bedarfsplanung für das betreffende Jahr bereits im März 2022 beschlossen wurde, ist die Sicherstellung der Finanzierung für das bestehende Platzangebot erforderlich. Da einige freie Träger den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil an den Betriebskosten nicht selbst tragen können, wird die Bereitstellung von Sonderfördermitteln beantragt.
Die beantragte Gesamtsumme beläuft sich auf 1.356.456 Euro. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadt Gladbeck den gesetzlichen Eigenanteil von 7,8 Prozent für die Arbeiterwohlfahrt (AWO), den Sozialdienst katholischer Frauen (SkF e. V.) sowie die Falkennest gGmbH übernimmt. Bei der evangelischen und der katholischen Kirche ist eine anteilige Förderung vorgesehen, bei der die Stadt den Trägeranteil für überzählige Plätze vollständig und für weitere Plätze zur Hälfte trägt. Dies umfasst auch die Finanzierung zusätzlicher Betreuungsplätze durch den Kita-Zweckverband, um den gesetzlichen Anspruch auf Betreuung zu erfüllen. Der Beschlussentwurf sieht die Gewährung dieser Sonderfördermittel in der genannten Gesamthöhe vor.
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