Bebauungsplan Nr. 34, 30. Änderung Gebiet: Rentfort-Nord (Kirchhellener Straße)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0119 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht befasst sich mit dem Stand des Bebauungsplanverfahrens zur 30. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 im Gebiet Rentfort-Nord (Kirchhellener Straße). Hintergrund der Vorlage ist ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, welches eine zuvor erteilte Baugenehmigung für einen Pflegedienst aufgehoben hat. Das Gericht stellte fest, dass die bestehende Festsetzung als reines Wohngebiet (WR-Gebiet) weiterhin Bestand hat und keine Funktionslosigkeit des Plans vorliegt.
Die Verwaltung führt aus, dass das laufende Änderungsverfahren darauf abzielt, den Planbereich in ein allgemeines Wohngebiet (WA-Gebiet) umzuwandeln. Ziel ist eine stärkere Durchmischung mit wohnverträglichen Versorgungseinrichtungen, da die aktuelle Nutzung im Bereich der Kirchhellener Straße bereits gewerbliche Strukturen aufweist. Durch die Neuregelung sollen zudem die Überbaubarkeit von Flächen sowie immissionsschutzrechtliche Festsetzungen, die der Verkehrslage der Kirchhellener Straße Rechnung tragen, ermöglicht werden.
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss wird gebeten, die dargestellte Sachlage zur Kenntnis zu nehmen. Das Verfahren soll mit der Zielrichtung eines WA-Gebietes fortgeführt werden. Als nächster Schritt ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Vorgang werden nicht ausgewiesen.
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Ort
📍 Rentfort-Nord · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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