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Beschlussvorlage

Haupt- und Finanzausschuss - Festlegung der Zahl der Ausschusssitze und Wahlen -

14/0210 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0210 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Festlegung der Zusammensetzung sowie der Wahl der Mitglieder für den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gladbeck. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Hauptsatzung der Stadt werden die Aufgaben des Hauptausschusses und des Finanzausschusses in einem gemeinsamen Gremium wahrgenommen. Die Besetzung dieses Ausschusses ist auf Ratsmitglieder beschränkt, sodass die Wahl von sachkundigen Bürgern für dieses Gremium rechtlich nicht zulässig ist.

Der Rat hat die Befugnis, die Anzahl der ordentlichen Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder nach eigenem Ermessen zu bestimmen. Die Vorlage sieht vor, die bisherige Regelung zur Vertretung beizubehalten: Sollte weder ein ordentliches noch ein gewähltes stellvertretendes Mitglied an einer Sitzung teilnehmen können, erfolgt die weitere Vertretung durch die Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion in alphabetischer Reihenfolge.

Zudem regelt die Vorlage das Verfahren für die Wahlen der Ausschussmitglieder. Bei Einigkeit über einen einheitlichen Wahlvorschlag ist ein einstimmiger Beschluss ausreichend; andernfalls erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Darüber hinaus ist die Bestellung von beratenden Mitgliedern vorgesehen. Ratsmitglieder können als beratende Mitglieder bestellt werden, wobei deren Teilnahme nicht zur Beschlussfähigkeit des Ausschusses beiträgt. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden nicht ausgewiesen.

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