Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2014
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0166 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2014. Der Antrag basiert auf den Bestimmungen des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Nach den Angaben in der Vorlage belaufen sich die außerplanmäßigen Auszahlungen im Finanzplan auf einen Betrag von 97.698 Euro. Im Ergebnisplan sind für diesen Zeitraum keine überplanmäßigen Aufwendungen ausgewiesen. Die detaillierten Einzelheiten zu den einzelnen Posten sind der beigefügten Zusammenstellung zu entnehmen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Bereitstellung der genannten Mittel in Höhe von 97.698 Euro für das Haushaltsjahr 2014 gemäß den gesetzlichen Vorgaben zustimmt. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 126 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 141203100166
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20140320090701
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20140320090718
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 3 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2013 12.03.2014
- Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - 13.03.2014
- Übertragung von Auszahlungs-Ermächtigungen von 2013 nach 2014 11.03.2014
- Resolution des Rates der Stadt Gladbeck zur finanziellen Entlastung der Kommunen 14.03.2014
- Vestischer Appell für einen sozialen Arbeitsmarkt im nördlichen Ruhrgebiet 18.03.2014
- Auslaufen der Karnap-Verträge zum 31.12.2014 25.03.2014