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Beschlussvorlage

Denkmalliste der Stadt Gladbeck hier: Eintragung der Katholischen Pfarrkirche St. Elisabeth, Maria-Theresien-Str. 6, 45964 Gladbeck

14/0015 Kulturausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 14/0015 des Kulturausschusses befasst sich mit der Eintragung der katholischen Pfarrkirche St. Elisabeth in die Denkmalliste der Stadt Gladbeck. Nachdem der Kulturausschuss die Eintragung in den Sitzungen im November 2011 und April 2013 abgelehnt hatte, wurde die vorläufige Unterschutzstellung der Kirche im April 2012 aufgehoben.

Im Juni 2013 forderte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) den Landrat des Kreises Recklinghausen auf, die Stadt Gladbeck als Untere Denkmalbehörde zur Eintragung des Gebäudes anzuweisen. Der LWL begründete den Denkmalwert der Kirche unter Verweis auf entsprechende Rechtsprechung und hob die kulturhistorische Bedeutung für die Stadt Gladbeck hervor. Die Verwaltung hatte die Eigentümerin, die Pfarrei St. Lamberti, um eine fachlich fundierte Stellungnahme gebeten, die jedoch nicht vorgelegt wurde.

In der Folge hat der Landrat des Kreises Recklinghausen die Stadt Gladbeck mit Schreiben vom 27. November 2013 angewiesen, die Kirche in die Denkmalliste einzutragen. Da die Stadt den Denkmalschutz als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahrnimmt, besteht nach Erlass dieser Weisung kein Ermessensspielraum mehr. Die Voraussetzungen des Denkmalschutzgesetzes NRW sind laut Vorlage erfüllt. Der Entwurf sieht vor, dass der Kulturausschuss die Ausführungen zur Kenntnis nimmt.

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